Mit dem Wetterumschwung hin zu regnerischen und unbeständigen Tagen erinnert die Gemeinde Achtrup an die Pflichten aus der Straßenreinigungssatzung. Anliegerinnen und Anlieger sind verantwortlich dafür, dass Laub, Schmutz und Ablagerungen zügig entfernt werden – damit Oberflächenwasser ungehindert abfließen kann und keine Rutschgefahr entsteht.
Mit dem Herbst kommt nicht nur buntes Laub, sondern auch mehr Regen – und damit steigt die Gefahr rutschiger und verstopfter Gehwege. Die Gemeinde Achtrup weist deshalb auf die geltende Straßenreinigungssatzung hin: Die Reinigungspflicht für Gehwege und Fahrbahnen liegt in der Regel bei den Eigentümerinnen und Eigentümern der angrenzenden Grundstücke.
Laut Satzung müssen die zu reinigenden Straßenteile bei Bedarf, mindestens jedoch einmal im Monat, von Schmutz und wild wachsenden Kräutern befreit werden. Besonders wichtig in der kommende Wetterlage: Einläufe von Entwässerungsanlagen sind jederzeit sauber zu halten, damit Regenwasser ordnungsgemäß abfließen kann und sich keine Pfützen oder Wasserschäden bilden. Zugleich gilt es im kommende. Herbst angesammeltes Laub zeitnah zu entfernen, da nasses Laub auf Gehwegen schnell zur Rutschgefahr für Fußgängerinnen und Fußgänger wird.